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Fragen und Antworten

Wie entsteht der Fahrpreis?

Der Fahrpreis setzt sich aus einer Kombination von Basispreis und Wegstreckenpreis zusammen.

Der Basispreis beinhaltet die Bereitstellung der benötigten Fahrzeugvariante einschließlich des Anfahrtsweg zu ihrem gewünschten Abholort sowie sämtliche mögliche Serviceleistungen wie Hilfestellung bei Ein-Ausstieg, Übernahme von Gepäck und Verladung oder Begleitung zur Haustür. Der Basispreis beträgt für PKW (1-4 Personen) 3,00 € / für Kleinbus (5-8 Personen) 6,00 € / für Rollstuhl 10,00 € und wird einmalig am Anfang berechnet.

Der Wegstreckenpreis wird mit einer Kilometerpauschale von 1,50 € / Fahrgastkilometer anteilig der tatsächlichen Wegstrecke berechnet.

Wie wird die zurückgelegte Wegstrecke erfasst?

Die Wegstrecke wird mit dem sogenannten Wegstreckenzähler im Fahrzeug berechnet und zeigt die zurückgelegte Wegstrecke in 100 Meter Schritten an. Am Zielort wird dann anhand der Kilometerpauschale von 1,50 € anteilig der Preis angezeigt. Der Wegstreckenzähler unterliegt den Eichvorschriften und wird regelmäßig mit Nachweis gegenüber der Aufsichtsbehörde überprüft.

Habe ich eine Preissicherheit?

Ja. Der Basispreis sowie die Kilometerpauschale von 1,50 € sind als Festpreise zu verstehen.
Es fallen keine weiteren Zuschläge oder sonstigen Gebühren an. Wartezeiten im Straßenverkehr oder Ein-Ausstiegszeiten bei einem möglichen Zwischenhalt verursachen keine Kosten.

Kann ich den Fahrpreis für meine geplante Fahrt selbst berechnen?

Ja. Wählen Sie ihre benötigte Fahrzeugvariante und den dazugehörigen Basispreis. Ermitteln Sie dann die Entfernung von ihrem gewünschten Abhol – und Zielort und rechnen diese km-Angabe x 1,50 €. Beispielsweise können Sie diese Entfernung mit dem Google maps Routenplaner oder einer ähnlichen APP auf dem Smartphone ermitteln.

Beides zusammen gerechnet ergibt exakt bzw. annähernd den später erzielten Fahrpreis, da grundsätzlich die kürzeste Fahrtstrecke nach Navigation gefahren wird.

Ich benötige vor Ort Hilfestellungen, Wartezeiten des Fahrpersonals oder habe weitere Wünsche!?

Bei individuellen Anliegen oder zur Unterstützung bei der Planung einer Fahrt treten Sie bitte mit uns in Kontakt. Wir werden entsprechend ihrer individuellen Anforderungen Möglichkeiten suchen und bedarfsweise ein Angebot übermitteln.

Ich habe von meinem behandelnden Arzt eine Verordnung zur Krankenbeförderung erhalten. Wie ist der weitere Ablauf?

Im Wesentlichen sind die wichtigsten Merkmale auf dieser Verordnung angegeben.

Neben dem Vermerk Zuzahlungspflicht / Zuzahlungsbefreiung sollte eine Behandlungsart angegeben und das Feld Taxi/Mietwagen sowie die Fahrtstrecke angekreuzt sein. Weitere individuelle Angaben wie Mobilitätseinschränkungen oder Angabe des Behandlungsortes sind möglich.

In der Regel sind Fahrten zu ambulanten Operationen, stationäre oder teilstationäre Behandlungen bzw. vor- oder nachstationäre Behandlungen nicht genehmigungspflichtig.

Fahrten zu Serienbehandlungen oder ambulanten Untersuchungstermine sind dagegen in jedem Fall von ihrer Krankenkasse genehmigungspflichtig und werden auf der Rückseite der Verordnung bestätigt. Im Zweifelsfall können Sie ihre Krankenkasse anrufen und den Sachverhalt telefonisch klären oder eine ansässige Geschäftsstelle aufsuchen. Gern unterstützen wir Sie auch dabei.

Bei fehlender Zuzahlungsbefreiung wird Ihnen die entstehende Zuzahlung (zwischen 5,00 € und 10,00 € / Fahrt abhängig der Fahrtlänge) in Rechnung gestellt und kann mit ausreichend Zeit innerhalb von 4 Wochen beglichen werden. Auf Wunsch kann auch eine Barzahlung der Zuzahlung gegen Quittungsbeleg erfolgen.

Wann sind Sie erreichbar und wann sind Fahrtzeiten?

Wir sind täglich von 6.00 – 20.00 Uhr für Sie erreichbar und im Einsatz.

Zusätzlich sind wir Freitag und Samstag Nacht sowie auf Vorbestellung auch zu anderen Zeiten für Sie da. Sollte kurzfristig kein Fahrzeug verfügbar sein, dann bieten wir ihnen den nächstmöglichen Zeitpunkt der Fahrtübernahme an.

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